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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Impressum

Geschäftsführer: Ing. Michael Beran
Zentrale:
Resedaweg 19
1220 Wien
Tel.: 01 2805667
Fax: 01 2805667-13
Mail.: bm-elektro@aon.at
Firmenbuchnummer: FN 24621h
UID: ATU 49935600
Gerichtsstand Handelsgericht Wien
Bankverbindung:
Raiffeisen Landesbank Wien/Niederösterreich
Michael Beran
IBAN: AT31 3200 0000 0653 6064
BIC: RLNWATWW
Datenschutz
Die Wahrung der Privatsphäre unserer Kunden ist uns ein sehr wichtiges und ernstes Anliegen. Alle Geschäftsprozesse sind so angelegt, dass wir Ihnen ein Höchstmaß an Vertraulichkeit und Sicherheit bieten.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.
Keine Weitergabe von Kundendaten
Wir geben Ihre Daten einschließlich Ihrer Adresse und E-Mail-Adresse nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, wie z.B. Transportunternehmen oder Lieferanten, welche zur Bestellabwicklung bestimmte Daten benötigen. Der Umfang der hierfür übermittelten Daten beschränkt sich auf das erforderliche Minimum.
Auskunft über Ihre persönlichen Daten
Sie haben ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten. Sollten Sie die Unterlagen zu einer Ihrer Bestellungen verlieren, senden wir Ihnen gerne eine Kopie der Daten Ihrer Bestellung zu. Kontaktieren Sie uns dazu bitte per E-Mail an bm-elektro@aon.at oder telefonisch unter +43 1 2805667.

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Datenschutz

Kontakt mit uns:
Wenn Sie per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Cookies:
Unsere Website verwendet so genannte Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an. Wir nutzen Cookies dazu, unser Angebot nutzerfreundlich zu gestalten. Einige Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Sie ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen. Wenn Sie dies nicht wünschen, so können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Sie über das Setzen von Cookies informiert und Sie dies nur im Einzelfall erlauben. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.
Datensicherheit:
Wir sichern unsere Website und sonstige Systeme durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung oder Verbreitung Ihrer Daten durch unbefugte Personen.
Ihre Rechte:
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

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AGB Installation

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für den Unternehmensbereich
Errichtung und Instandhaltung von Elektrotechnischen und Sicherheitstechnischen Anlagen
Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer Fa. BM-Sicherheitstechnik gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (BM-Sicherheitstechnik) ausdrücklich schriftlich anerkannt.Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrerZugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihrdem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind - so nicht anders vereinbart - entgeltlich, für einen Kostenvoranschlag bezahltesEntgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird. Sämtliche technische Unterlagen einschließlich der Leistungsverzeichnisse bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers (BM-Sicherheitstechnik) und dürfen anderweitig nicht verwendet werden.
Angebote
Angebote werden nur schriftlich erteilt und per Post, als Fax oder Mail versendet.Die Annahme eines Angebotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich.
Bestellungen und Auftragsbestätigungen
An den Unternehmer gerichtete Aufträge oder Bestellungen des Auftraggebers bedürfen, sofern diesem nicht bereits ein vom Auftragnehmer (BM-Sicherheitstechnik) erstelltes verbindliches Angebot zugrunde liegt, für das Zustandekommen eines Vertrages der Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers (BM-Sicherheitstechnik).
Preise
Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung Änderungen bei den a) Lohnkosten und/oder b) Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien, sei es durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Satzung, behördlicher Empfehlung, sonstiger behördlicher Maßnahmen oder auf Grund von Änderungen der Weltmarktpreise ein, so erhöhen oder vermindern sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, es sei denn, zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung liegen weniger als zwei Monate.
Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen
Für vom Auftraggeber oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im erteilten Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.Geringfügige und dem Auftraggeber zumutbare Änderungen in technischen Belangen bleiben dem Auftragnehmer (BM-Sicherheitstechnik) vorbehalten.
Leistungsausführung / Stellvertretung
Zur Ausführung der Leistung ist der Auftragnehmer (BM-Sicherheitstechnik) frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat.Erforderliche Bewilligungen Dritter, insbesondere der Behörden oder der Energieversorgungsunternehmungen sind vom Auftraggeber beizubringen; der Auftragnehmer (BM-Sicherheitstechnik) ist ermächtigt, vorgeschriebenen Meldungen an Behörden auf Kosten des Auftraggebers zu veranlassen.Der Auftraggeber hat für die Zeit der Leistungsausführung dem Auftragnehmer (BM-Sicherheitstechnik) kostenlos geeignete Räume für die gesicherte Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie ist vom Auftraggeber kostenlos beizustellen.Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen oder wird seine dringende Ausführung vom Auftraggeber gewünscht und war dies bei Vertragsabschluss nicht bekannt, werden hierdurch anfallende Mehrkosten wie Überstundenzuschläge, Kosten rascher Materialbeschaffung und dgl. zusätzlich verrechnet.Der Auftragnehmer (BM-Sicherheitstechnik) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (BM-Sicherheitstechnik) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
Leistungsfristen und -termine
Vorgesehene Liefer- und Fertigstellungstermine sind für den Auftragnehmer (BM-Sicherheitstechnik) dann verbindlich, wenn deren Einhaltung zugesagt worden ist.Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände bewirkt, die vom Auftragnehmer zu vertreten sind, werden auch die verbindlich vereinbarten Termine und Fristen entsprechend hinausgeschoben. Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen, wenn die Umstände, die die Verzögerungen bewirkt haben, nicht vom Auftragnehmer (BM-Sicherheitstechnik) zu vertreten sind.Beseitigt der Auftraggeber die Umstände, die die Verzögerung gemäß 8.2. verursacht haben, nicht innerhalb einer ihm vom Auftragnehmer (BM-Sicherheitstechnik) angemessen gesetzten Frist, ist der Auftragnehmer (BM-Sicherheitstechnik) berechtigt, über die von ihm zur Leistungsausführung bereits beigeschafften Materialien und Geräte anderweitig zu verfügen; im Falle der Fortsetzung der Leistungsausführung verlängern sich dann alle Fristen und Termine auch um den Zeitraum, den die Nachschaffung dieser anderweitig verwendeten Geräte und Materialien erfordert.
Beigestellte Waren
Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Auftraggeber beigestellt, ist der Auftragnehmer (BM-Sicherheitstechnik) berechtigt, dem Auftraggeber einen prozentuellen Aufschlag (laut Angebot) von seinen Verkaufspreisen dieser oder gleichartiger Waren zu berechnen.Solche vom Auftraggeber beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Für Schäden während einer eventuellen Zwischenlagerung haftet der Auftragnehmer (BM-Sicherheitstechnik) nur bei Fahrlässigkeit.Bei der Übergabe zu schützenden geistigen Eigentums hat der Auftraggeber den Auftragnehmer (BM-Sicherheitstechnik) davon und von der gewünschten Vorgangsweise zu informieren.
Zahlung
Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, wird ein Drittel des Preises bei Leistungsbeginn, ein Drittel nach Abschluss der Leitungsverlegung und der Rest nach Schlussrechnung fällig.Treten Verzögerungen in der Leistungsausführung gemäß 8.2. ein, ist der Auftragnehmer (BM-Sicherheitstechnik) berechtigt, über die bisher erbrachten Leistungen Teilrechnungen zu legen und diese fällig zu stellen.Werden dem Auftragnehmer (BM-Sicherheitstechnik) nach Vertragsabschluss Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers oder über dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt, ist der Auftragnehmer (BM-Sicherheitstechnik) berechtigt, alle erbrachten Leistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen und die Fortführung der Arbeiten von der Stellung entsprechender Sicherheiten durch den Auftraggeber abhängig zu machen.Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers mit solchen des Auftragnehmers (BM-Sicherheitstechnik) ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Auftragnehmer (BM-Sicherheitstechnik) zahlungsunfähig geworden ist oder dass die Gegenforderungen des Auftragnehmers (BM-Sicherheitstechnik) mit seiner Verbindlichkeit aus dem Auftrag im rechtlichen Zusammenhang stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer (BM-Sicherheitstechnik) anerkannt worden sind.
Elektronische Rechnungslegung
Der Auftragnehmer (BM-Sicherheitstechnik) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (BM-Sicherheitstechnik) ausdrücklich einverstanden.
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers (BM-Sicherheitstechnik).Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder werden dem Auftragnehmer (BM-Sicherheitstechnik) Umstände gemäß bekannt, ist der Auftragnehmer (BM-Sicherheitstechnik) berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren und Geräte zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.
Beschränkung des Leistungsumfanges (Leistungsbeschreibung)
Bei Montage- und Instandsetzungsarbeiten ist das Verursachen von Schäden a) an bereits vorhandenen Leitungen und Geräten als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler; b) bei Stemmarbeiten in zerrüttetem und bindungslosem Mauerwerk; c) im Rahmen von Prüfungen und Messungen durch techn. Defekt; d) kleine optische Schäden an Verputz oder Tapeten in Rahmen von Installationsarbeiten; möglich, solche Schäden gehen zu Lasten des Auftraggebers.Dem Verbrauch oder sonst dem Verschleiß unterliegende Materialien haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.Bei Prüfungen und Messungen wird gemäß E8001 von der Möglichkeit gekennzeichnet Stichproben zu nehmen Gebrauch gemacht, ohne die Haftung für andere Anlagenteile zu übernehmen.
Gewährleistung
Für offene Mängel, die bereits bei Übergabe, Übernahme oder Inbetriebnahme der vertraglichen Leistung in die Augen fallen, findet nach Maßgabe des § 928 ABGB keine Gewährleistung statt.Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe an bzw. mit Übernahme durch den Auftraggeber bzw. im Falle deren Unterbleibens spätestens bei Rechnungslegung; sollte der Auftraggeber jedoch bereits vor Übergabe bzw. Übernahme der erbrachten Leistung diese in Verwendung nehmen, so beginnt die Gewährleistungsfrist bereits ab diesem Zeitpunkt.
Schadenersatz
Der Auftragnehmer (BM-Sicherheitstechnik) haftet nur für verschuldete Schäden an den Gegenständen, die er im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen hat und für den verschuldeten Mangel.Der Auftraggeber kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung oder den Austausch der Sache/des Werkes verlangen, nur wenn beides unmöglich ist oder mit diesen für den Auftragnehmer (BM-Sicherheitstechnik) mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, kann der Auftraggeber sofort Geldersatz verlangen.Alle sonstigen Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens einschließlich der Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden tritt an der Person ein oder der Auftragnehmer (BM-Sicherheitstechnik) hat grobes Verschulden oder Vorsatz zu vertreten. Ansprüche des Auftraggebers aus der Produkthaftung bleiben unberührt.
Produkthaftung
Die erbrachten Leistungen ebenso wie die gelieferten Waren, Geräte und Anlagen bieten stets nur jene Sicherheit, die auf Grund von Zulassungsvorschriften, Bedienungs- und Betriebsanleitungen oder sonstigen Vorschriften über Wartung und Handhabung insbesondere im Hinblick auf vorgeschriebene Überprüfungen von Geräten und Anlagen oder auf Grund sonst gegebener Hinweise erwartet werden kann.
Datenschutz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für Firma BM-Sicherheitstechnik oberste Priorität. Dieses Prinzip gilt für alle Serviceleistungen und Aktivitäten. Der sorgfältige Umgang Ihrer Daten wurde daher in einer gesonderten Datenschutzerklärung – Kundenbeziehung (eigenes Dokument) für eine bessere Übersicht hervorgehoben. Durch die Akzeptierung unserer AGBs bestätigen Sie auch unsere Datenschutzerklärung. Für Fragen bezüglich Schutz Ihrer Daten können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzkoordinator (Hr. Ing. Michael Beran) wenden.
Schlussbestimmungen
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (BM-Sicherheitstechnik). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (BM-Sicherheitstechnik) zuständig.

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Lieferung

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kaufvertrag
Geltungsbereich
Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteile aller unserer Angebote und Vertragsannahmeerklärungen und Grundlage aller unserer Verkäufe und Lieferungen einschließlich Beratung und Auskünften. Sie gelten spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistung als angenommen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Bei Ergänzungs- und Folgeaufträgen der unter Abs. I.1. aufgezähltem Art gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Sie werden spätestens zum Zeitpunkt der jeweiligen Lieferungs- und Leistungsannahme wirksam. Sofern Lieferungen von Hardware- und Softwareprodukten Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die einschlägigen Bedingungen des Verkäufers und/oder Auftragnehmers in der jeweils gültigen Fassung.
Vertragsinhalt
Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge, sind, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung, freibleibend. Informationen, Angaben in Prospekten, Merkblättern und anwendungstechnischen Hinweisen sollen nur informativ wirken und allgemeine Kenntnis vermitteln. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, sind sie nicht Vertragsbestandteil. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Vertragsänderungen und mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.Wir behalten uns vor, bei Auftragsausführung technische Änderungen vorzunehmen, soweit sie sich aus dem Fortschritt der technischen Entwicklung ergeben oder sich im Einzelfall im Interesse der Leistungsfähigkeit der Anlage als sachdienlich erweisen.
Preise
Die von uns angegebenen Warenpreise verstehen sich ab Werk bzw. ab Lager und ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, Verpackung und Montage soweit nicht anderes vereinbart wurde.
Lieferzeiten, Lieferung, Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von ca. sechs Wochen nach Vertragsabschluss, es sei denn, dass sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet wurde. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage des Zugangs unserer Auftragsbestätigung beim Vertragspartner, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen, die der Vertragspartner zu erbringen hat. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. – auch wenn Sie bei Vorlieferanten eintreten – verlängert sich, wenn der Verkäufer an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung behindert ist, die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird der Verkäufer von der Leistungsverpflichtung frei. Sofern die Leistungsverzögerung länger als vier Wochen dauert, ist der Vertragspartner berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Leistungszeit oder wird der Verkäufer von der Leistungsverpflichtung frei, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Vertragspartner unverzüglich benachrichtigt. Bei eigenem Verzug und von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind wir zu Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Unsere Haftung ist bei grober Fahrlässigkeit auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche sind bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Schaden auf der Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht durch einen unserer Erfüllungsgehilfen beruht. Das Recht des Vertragspartners zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt. Wir sind zu Teilleistungen in zumutbaren Umfang berechtigt. Wenn zwischen uns und dem Kunden keine Vereinbarung über den Versand getroffen ist, erfolgt dieser nach unserem Ermessen.
Zahlung
In Rechnung gestellte Leistungen sind ab Rechnungszugang innerhalb der vereinbarten Frist fällig. Im Falle des Verzuges des Vertragspartners werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 2% p. M. berechnet. Zahlungen erfolgen ausschließlich an uns. Vorauszahlungen können einzelvertraglich vereinbart werden. Werden die Vorauszahlungen nicht pünktlich geleistet, sind wir berechtigt, die Übergabe der Ware bis zur Zahlung aufzuschieben. Bei Teilleistungen steht uns das Recht auf entsprechenden Teilzahlungen zu. Tritt unser Vertragspartner vom Vertrag zurück (Abbestellung), ohne dass wir ihm einen Grund dazu gegeben haben, oder erklären wir den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Vertragspartner, die bereits angefallenen Kosten sowie einen Pauschalbetrag von max. 30% des Kaufpreises zu vergüten
Eigentumsvorbehalt
Alle Waren bleiben (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt. Die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung des Käufers tritt an die Stelle des Eigentumsvorbehalts und steht dem Verkäufer zu.Der Vertragspartner ist verpflichtet, bezüglich der Vorbehaltsware jegliche Beeinträchtigung des Eigentums zu unterlassen und im Falle des Zugriffs Dritter uns unverzüglich darüber zu informieren. Diesbezüglich entstehende Kosten von Interventionen trägt der Vertragspartner.
Gewährleistung
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, leisten wir Gewähr infolge eines vor Gefahrenübergang liegenden Umtausches nach folgenden Bestimmungen: Wenn erkennbare Mängel binnen zwei Wochen ab Abnahmezeitpunkt oder mangels Abnahme ab Versanddatum, nicht erkennbare Mängel bei Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Übergabezeitpunkt oder mangels Übergabe ab Versanddatum schriftlich angezeigt werden. Wenn am gerügten Liefergegenstand Reparaturversuche, Instandsetzungsarbeiten oder technische Änderungen durch unseren Vertragspartner oder Dritte nicht stattgefunden haben und Wenn der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung, soweit sie fällig ist und in angemessenem Wert der unbeanstandeten Teile der Lieferung stehen, nicht im Rückstand ist. Wenn der Liefergegenstand vom Vertragspartner und/oder Endkunden sachgemäß bedient und eingesetzt wird. Mängelansprüche haben schriftlich innerhalb von 5 Arbeitstagen zu erfolgen. Die Mängelansprüche erlöschen 12 Monate ab Lieferung.. Mängelansprüche können nur gestellt werden, wenn er der Verkäufer zuvor über den Mangel unterrichtet und der Verkäufer der Rücksendung zugestimmt hat. Der Einsatzbereich von gelieferter Software muss den vorgeschriebenen Systemvoraussetzungen entsprechen. Soweit die Produkte Software enthalten, haftet der Verkäufer dafür, dass diese Software zum Zeitpunkt der Lieferung im Wesentlichen der Produktdokumentation des Verkäufers in Bezug auf diese Software entspricht (Anwenderdokumentation). Dies gilt unabhängig davon, ob die Software in einem vom Verkäufer gelieferten Produkt enthalten ist oder davon getrennt geliefert wurde. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für Umstände, auf die er keinen Einfluss hat und für Mängel oder Probleme, die durch solche Umstände verursacht werden. Zu diesen Umständen zählen der normale Verschleiß, Katastrophen, schuldhaftes Verhalten des Benutzers oder jeder anderen Partei, die durch den Käufer eingesetzt wird, unsachgemäße Installation, Anwendung, Lagerung oder Wartung der Produkte oder andere Ursachen, die nicht in den Produkten selbst liegen, oder das Nichtbefolgen der Empfehlungen des Verkäufers. Der Verkäufer haftet nicht für Batterien, die in Verbindung mit den gelieferten Produkten verwendet werden, es sei denn, die Batterien waren Gegenstand eines Kaufvertrages zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages), Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder Nachbesserung.Zur Mangelbeseitigung hat der Vertragspartner die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes und solcher chemischen, elektromechanischen oder elektrischen Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Haftung
Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlungsgrund auf Ersatz von Mangelfolgeschäden – auch soweit vorstehende Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Vertragspartners stehen – werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch uns. Bei grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist jedoch ausgeschlossen, sofern sie auf der Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht durch einen unserer Erfüllungsgehilfen beruht. Jegliche Haftung unsererseits für Schäden übernehmen wir nur im Rahmen der von uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Eine darüber hinausgehende Haftung wird nicht übernommen, insbesondere wird nicht für Schäden gehaftet, die als Folge von strafbaren Handlungen (z.B. Raub, Diebstahl, Einbruchsdiebstahl) gegenüber Personen, dem Eigentum oder dem Vermögen des Vertragspartners oder Dritten entstehen. Ausgeschlossen sind in jedem Fall Ersatzansprüche für Folgeschäden, z.B. bei Nichtfunktionieren der Anlage, Einbruch, Kosten der Polizei bzw. Feuerwehr sowie ggf. Bewachungsunternehmen bei Gefahrenmeldungen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften über eine Haftung für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit diesen Haftungsbeschränkungen entgegenstehen. Wir haften nicht für Arbeiten unserer Erfüllungsgehilfen, soweit die Arbeiten nicht mit den vereinbarten Lieferungen und Leistungen zusammenhängen oder soweit dieselben vom Vertragspartner direkt veranlasst sind. Etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Beratungen durch unser Personal oder von uns beauftragte Vertreter erfolgen unverbindlich. Sie basieren auf dem gegenwärtigen Stand unserer Erkenntnisse und Erfahrungen und werden nach bestem Wissen erteilt. Haftungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als uns nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn und Vermögensschäden des Kunden, welche z.B. in Verbindung mit einem Ausfall der Ware entstehen, durch fehlerhafte Funktion von Programmen oder Datenverlust, ebenso wenig , wenn die vom Kunden gewählte Systemkombination seinen Erfordernissen nicht entspricht oder die beabsichtigten Ergebnisse nicht erreicht werden, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften über eine Haftung für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit diesen Haftungsbeschränkungen entgegensteht.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für unsere Rechtsbeziehungen gilt das österreichische Recht. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers. Sonstiges
Die von uns zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich geschützt.Der Besteller verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einzusetzen. Mit der Entgegennahme der Programme verpflichtet er sich, diese ohne unsere Zustimmung weder zu vervielfältigen noch vervielfältigen zu lassen sowie von den Programmbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinen unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Besteller zur Schadensersatzleistung verpflichtet. Gebühren, die von der Post, Polizei, Feuerwehr oder Dritten aufgrund der vereinbarten Lieferungen und Leistungen erhoben werden, gehen zu Lasten des Vertragspartners. Wir sind berechtigt, uns bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen anderer zuverlässiger Unternehmen zu bedienen. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch dieGeltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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